Schulung
Asbest Entsorgung
Experteninterview

In dieser Online Schulung erhalten Sie alle Informationen zur aktuellen Gesetzeslage, der fachgerechten Entsorgung von Asbesthaltigen Materialien und der Nachweispflicht über Asbestfreiheit. Im Anschluss klären wir Ihre individuellen Fragen.

Asbest Entsorgung und Nachweispflicht
Nachweispflicht für Asbestfreiheit
Um die Abfallverwertung (Recycling) sicherzustellen, ist der Abfallerzeuger verpflichtet, die Asbestfreiheit nachzuweisen.
Seit dem 01.04.2025 stuft der Gesetzgeber Abbruchmaterial von Bauwerken, die bis zum 31.10.1993 errichtet wurden, als potenziell asbesthaltig ein. Diese Regelung gilt nun auch für Kleinmengen (< 10 m3). Um soviel wertvolle Mineralik wie möglich dem Recycling zuzuführen, ist daher zukünftig ein Nachweis der Asbestfreiheit notwendig.
Das erwartet Sie:
- Kosten sparen & Abläufe optimieren – So vermeiden Sie unnötige Entsorgungskosten.
- Rechtssicherheit für Ihren Betrieb – Was Sie dokumentieren und nachweisen müssen.
- Antworten auf Ihre Fragen – Praktische Tipps für Ihre individuelle Situation.

Anmeldung zur Schulung
Thema: Asbest Entsorgung
Termine:
Dienstag, 29. April 2025 um 8 Uhr
Donnerstag, 08. Mai 2025 um 8 Uhr
Bitte beachten Sie, dass die Schulung online stattfindet. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungsmail über Ihre Anmeldung.
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