Corporate Sustainability Reporting Directive

easyCSRD

  • Status Quo Assessment 
  • Wesentlichkeitsanalyse
  • Strategieformulierung & Handlungsempfehlungen
  • Implementierung von Systemen & Prozessen

Die im Januar 2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), löst die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ab und verschärft im Zuge dessen die Anforderungen an Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichtspflicht.

Durch die Stufenweise Ausweitung der CSRD werden in den kommenden Jahren eine Großzahl von Unternehmen sowohl direkt als auch indirekt über die Wertschöpfungskette betroffen sein.

Beginnen Sie jetzt mit einem Status Quo Assessment, um den Ist-Zustand in Ihrem Unternehmen zu ermitteln, anschließende Maßnahmen und Prozesse gemeinsam zu etablieren und den Anforderungen der CSRD gerecht zu werden.

Ihr Weg zur CSRD Compliance

Status Quo Assessment

Im Rahmen des Status Quo Assessments wird der Ist-Zustand im Unternehmen ermittelt.
Auf Basis dieser einleitenden Analyse werden das weitere Vorgehen und erste Handlungsempfehlungen abgeleitet.

Die anschließenden Schritte

2. Wesentlichkeitsanalyse

Zur Ermittlung der für Ihr Unternehmen verpflichtenden Standards wird eine doppelte-Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt und analysiert, in welchen Geschäftsbereichen Handlungs- und Berichtsbedarf besteht.

3. Strategieentwicklung

Die durchgeführte Wesentlichkeitsanalyse dient anschließend als Ausgangsbasis für die Entwicklung einer ganzheitlichen Nachhaltigkeitsstrategie, die neben konkreten Zielen auch eine Roadmap mit geeigneten Maßnahmen beinhaltet 

4. Maßnahmenumsetzung

Zur Erreichung der formulierten Strategie und Ziele werden die anschließend notwendigen Prozesse und Maßnahmen im Unternehmen etabliert.

5. Fortschrittsdokumentation

Alle durchgeführten Analysen, Strategieformulierungen und Maßnahmen werden dokumentiert und somit für die Nachverfolgung und -bearbeitung sichergestellt.

6. Berichtserstellung

Abschließend wird der gesamte Prozessablauf im Rahmen eines Nachhaltigkeitsberichtes rechtskonform dokumentiert und somit für die Berichtspflicht gem. CSRD nutzbar gemacht.

Ihre kompetenten Partner zur CSRD

Logo easyVO
Logo trade-e-bility
Logo take-e-way

Status Quo Assessment Modelle

Bo Jacobs Ansprechpartner easycircular

Ihr Ansprechpartner

Bo Jacobs
Projektleitung Nachhaltigkeit

Tel.: +49 40 21 90 10 66
Mobil: +49 151 728 869 92
E-Mail: jacobs@verbandsloesungen.de

Business
9500
00*
einmalig, zzgl. MwSt.
  • Dokumentenanalyse
  • Bewertung der CSRD-Readiness
  • Umsetzungsplanung
  • Full-Service & Support
Individuell
auf Anfrage
  • Dokumentenanalyse
  • Bewertung der CSRD-Readiness
  • Umsetzungsplanung
  • Full-Service & Support

Status Quo Assessment im Detail

1.1 IST-Analyse

Vorhandene Nachhaltigkeitsambitionen und Berichte werden mit den ESRS Berichtsstandards abgeglichen und der Ist-Zustand in Ihrem Unternehmen ermittelt.

1.2 Aufwandseinschätzung

Auf Basis der Analyse wird das weitere Vorgehen erörtert und eine qualitative Aufwandsschätzung zur Schließung der identifizierten Lücken durchgeführt.

1.3 Individuelle Maßnahmen

Die zur Umsetzung benötigten Nachhaltigkeitsmaßnahmen werden erfasst und das weitere Vorgehen in Zusammenarbeit ermittelt.

Terminvereinbarung

CSRD Status Quo Assessment

Buchen Sie hier Ihren unverbindlichen Erstberatungstermin.

Nach Ihrer Terminanfrage erhalten Sie von uns eine Bestätigungsmail.

Hintergrund der CSRD

Die im Januar 2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine
Richtlinie der Europäischen Union, die die bisher geltende Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ablöst.

Die NFRD bildete bis 2023 die Grundlage für die Berichtspflicht zur sozialen und ökologischen Verantwortung von Unternehmen in der EU.

Mit der neuen CSRD verfolgt die EU das Ziel, die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erweitern, zu verbessern und zu vereinheitlichen. Basierend auf der CSRD wird auch die deutsche Umsetzung der NFRD, das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) aus dem Jahr 2017, vollständig aktualisiert.

Insgesamt sollen nichtfinanzielle Themen zu einem integrativen Bestandteil der bestehenden Offenlegungspraktiken werden. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird damit auf die gleiche Stufe wie die finanzielle Lageberichterstattung gehoben.

Indem schrittweise immer mehr Unternehmen nach der CSRD berichtspflichtig werden, erweitert sie den Kreis der Betroffenen erheblich. Während rund 11.700 Unternehmen unter die NFRD fielen, betrifft die CSRD Richtlinie EU-weit ungefähr 50.000 Unternehmen, davon allein rund 15.000 in Deutschland.

Ab wann sind Unternehmen von der Berichtspflicht betroffen?

2023

Verabschiedung der delegierten Verordnung zu den Standards (ESRS) für die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Europäische Kommission

2025

  • Erste Berichtsperiode für alle übrigen großen Unternehmen gem. HGB-Größenklassen
  • Überschreitung von 2 aus 3

– mind. 40 Mio. EUR Umsatz

– mind. 20 Mio. EUR Bilanzsumme

  • 250 oder mehr Beschäftigte Kapitalgesellschaften und gleichgestellte Personengesellschaften (z. B. GmbH & Co. KG)

Berichtspflicht: 2026

2028

Erste Berichtsperiode für Drittstaaten-Unternehmen
außerhalb der EU mit Umsatz in der EU mind. 150 Mio. EUR

Mit großem EU-Tochterunternehmen, oder mit börsennotierten kleinen bzw. mittelgroßen EU-Tochterunternehmen, oder mit EU-Zweigniederlassung mit Umsatz in der EU mind. 40 Mio. EUR

Timeline Vision

2024

Erste Berichtsperiode für bereits 
berichtspflichtige Unternehmen gem. NFRD / CSR-RUG

→ Unternehmen von öffentlichem Interesse (kapitalmarktorientierte Unternehmen, bestimmte Banken und bestimmte Versicherungen), mit mehr als 500 Mitarbeitenden

Berichtspflicht: 2025

2026

Erste Berichtsperiode für kapitalmarktorientierte KMU
– mit Ausnahme von Kleinstunternehmen*, sowie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute / firmeneigene Versicherungsunternehmen

  • Überschreitung von 2 aus 3:

– mind. 8 Mio. EUR Umsatz

– mind. 4 Mio. EUR Bilanzsumme

– 50 oder mehr Beschäftigte

  • von öffentlichem Interesse

Berichtspflicht: 2027 → Opt-Out-Möglichkeit** bis 2028

Anmeldung zur Veranstaltung: ESRS E5 Ressourcennutzung & Kreislaufwirtschaft - Umsetzung mit easyCSRD

Thema: easyCSRD - Die Lösung zur Umsetzung des ESRS E5

Nächster Termin:
Freitag, 18. Oktober 2024, 12.00 – 13.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass die Schulung online stattfindet. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungsmail über Ihre Anmeldung.

Kontakt
Tel.: +49 (0) 40 21 90 10 - 80

E-Mail: info@easyvo.de
easycircular Umweltmanagement GmbH

Wandsbeker Zollstraße 15
22041 Hamburg
Deutschland

© 2023 easycircular Umweltmanagement GmbH