Corporate Sustainability Reporting Directive

CSRD Berichtspflicht & Abfallmanagement

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Im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind Unternehmen dazu verpflichtet Daten zur ihrem Waste Management, insbesondere den Abfallströmen, Verwertungswegen und Recyclingquoten zu bilanzieren. Mit unserem digitalen Tool easyVO Waste-Management bieten wir ein umfassendes Abfallmanagement, um der CSRD Berichtspflicht nachzukommen.

Diagramm Recyclingquote LEED Nachhaltige Baustelle easyVO Waste-Management
Optimierung-Grafik

Hintergrund der CSRD

Mit der Corporate Sustainability Rerporting Directive (CSRD) wird ein verbindlicher europäischer Berichtsstandard, der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), zu Nachhaltigkeitsbelangen in Unternehmen eingeführt.

Die CSRD verlangt ausführlichere Informationen zu Nachhaltigkeitszielen und Kennzahlen. Dabei richtet sie sich nach der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) und der EU-Taxonomie.

Waste Management

Mit Art. 29b „Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung“, werden nach Absatz (2) (a) iv) „Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft“, Unternehmen im Bereich Waste Management dazu verpflichtet, abfallrelevante Daten zu Stoffströmen, deren Verwertungswege sowie die jeweiligen Recyclingquoten für die Nachhaltigkeitsbewertung im CSRD Bericht zu erfassen.

CSRD stufenweise Einführung

  • 16. April 2021: Erstveröffentlichung des CSRD Entwurfs
  • 28. November 2022: der Europäischer Rat nimmt die Richtlinie an
  • 05. Januar 2023: Inkrafttreten der CSRD auf EU-Ebene
 
Nun hat der deutsche Gesetzgeber 18 Monate Zeit, die CSRD Richtlinie in nationales Recht umzuwandeln und in diesem Zuge noch einmal zu verschärfen.
 
  • ab 01. Januar 2024: gültig für Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen (erste Berichterstattung 2025)
  • ab 01. Januar 2025: gültig für große Unternehmen, die derzeit nicht der NFRD unterliegen (erste Berichterstattung 2026)
  • ab 01. Januar 2026: gültig für börsenorientierte KMU sowie für kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen (erste Berichterstattung 2027) mit einer Opt-Out-Möglichkeit bis 2028
  • ab 01. Januar 2028: gültig für nicht-europäische Unternehmen (erste Berichterstattung 2029)

Welche Unternehmen betrifft die Pflicht?

Mit der neuen CSRD Richtlinie wird der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich ausgeweitet:

1. große Unternehmen ab 250 Mitarbeitern, mit einer Bilanzsumme von über 20 Mio. Euro und einem Umsatz von über 40 Mio. Euro – zwei dieser drei Merkmale müssen überschritten werden

2. alle kapitalmarktorientierten KMU (ausgenommen Kleinstunternehmen) ab 10 Mitarbeitern, mit einer Bilanzsumme von 350.000 Euro und einem Umsatz von 700.000 Euro 

3. ab 2028: nicht-europäische Unternehmen, mit einem Umsatz von über 150 Mio. Euro in der EU und min. einer Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU

Damit werden laut Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. allein in Deutschland über 15.000 Unternehmen berichtspflichtig.

Nicht berichtspflichtige Unternehmen ebenfalls betroffen

Berichtspflichtige Unternehmen müssen Auskünfte über Lieferanten und Zulieferer in der gesamten Lieferkette geben. Damit sind auch nicht berichtspflichtige KMU indirekt von der CSRD betroffen, sofern sie z. B. Zulieferer für ein berichtspflichtiges Unternehmen sind.

Was ist jetzt zu tun?

Seit 05. Januar 2023 sind bereits viele Unternehmen berichtspflichtig. Bereiten Sie sich rechtszeitig vor und warten Sie nicht auf den Gesetzgeber. Verschaffen Sie sich jetzt schon einen Überblick über Ihre aktuelle Datenlage.

Digitales Waste-Management

Mit der Entsorgerübergreifenden unabhängigen Plattform easyVO Waste-Management werden Ihre Stoffströme sichtbar und Sie haben einen Partner für alle Belange der Kreislaufwirtschaft. Die Verwertungsdaten gem. CSRD können so zuverlässig und lückenlos über die webbasierte Software erfasst, automatisch überwacht und plausibel ausgewertet werden. Dazu nutzt easyVO die Daten der Entsorgungspartner, die an das Portal übermittelt werden. Auf Basis offizieller Daten ist easyVO dann in der Lage die Verwertungsquoten Ihrer Wertstoffe zu berechnen.

Auf Basis dieser gesammelten Daten ist es dann möglich Stoffströme zu erfassen und zu lenken,  Recyclingquoten zu ermitteln und Optimierungen vorzunehmen. Somit können Ressourcen geschont und die Wertschöpfung und Nachhaltigkeit gesteigert werden. Dabei agieren Sie stets rechtssicher.

Übersicht-Dashboard-6

Recyclingquoten:
Digitale Datenerfassung mit easyVO

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schulung

Schulung zum Thema: CSRD Berichtspflicht

ESRS Anforderungen im Waste-Management

Unsere Experten Sven Saborosch und Dr. Cindy Wienke beantworten Ihre Fragen im Interview:

  • Welche aktuellen Vorgaben der EU-Taxonomie und CSRD Richtlinie gelten im Waste-Management?
  • Was sind die Anforderungen nach den ESRS Reporting Standards E5 im Bereich Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft?
  • Welche Unternehmen sind von der Berichtspflicht betroffen?
  • Mögliche Herausforderungen und Lösungsansätze bei der Umsetzung der Richtlinie
  • und viele mehr!
easyVO Waste-Management
S
19
99
Monatlich zzgl. MwSt.
  • Bestellwesen nach AVV-Schlüsselkatalog
  • Auftragsmanagement & Vertragshandling
  • Stoffstrom- & Mengenbilanzen
  • Reporting und Dokumentation nach GewAbfV
  • Standortmanagement
  • Benutzerverwaltung & Freigabesystem
  • Einrichtung & Onboarding durch den Support
  • Fullservice Support und Begleitung
  • Zero Waste Optimierung & Begleitung
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Monatlich zzgl. MwSt.
  • Bestellwesen nach AVV-Schlüsselkatalog
  • Auftragsmanagement & Vertragshandling
  • Stoffstrom- & Mengenbilanzen
  • Reporting und Dokumentation nach GewAbfV
  • Standortmanagement
  • Benutzerverwaltung & Freigabesystem
  • Einrichtung & Onboarding durch den Support
  • Fullservice Support und Begleitung
  • Zero Waste Optimierung & Begleitung
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Monatlich zzgl. MwSt.
  • Bestellwesen nach AVV-Schlüsselkatalog
  • Auftragsmanagement & Vertragshandling
  • Stoffstrom- & Mengenbilanzen
  • Reporting und Dokumentation nach GewAbfV
  • Standortmanagement
  • Benutzerverwaltung & Freigabesystem
  • Einrichtung & Onboarding durch den Support
  • Fullservice Support und Begleitung
  • Zero Waste Optimierung & Begleitung
easyVO Waste-Management Business
Individuell
  • Bestellwesen nach AVV-Schlüsselkatalog
  • Auftragsmanagement & Vertragshandling
  • Stoffstrom- & Mengenbilanzen
  • Reporting und Dokumentation nach GewAbfV
  • Standortmanagement
  • Benutzerverwaltung & Freigabesystem
  • Einrichtung & Onboarding durch den Support
  • Fullservice Support und Begleitung
  • Zero Waste Optimierung & Begleitung

*Die dargestellten Preise für easyVO Waste-Management S, M und L gelten für Unternehmen/Niederlassungen mit 1-50 MA, max. 5 Anfallstellen (Baustellen/Müllplätze), max. 5 Entsorger, max. 2 Benutzer.

Nummer-1

Erfassung der
Ist-Situation

In enger Zusammenarbeit mit Ihnen erfassen wir die anfallenden Materialfraktionen, vorhandene Behälter und bestehende Stoffströme.

Nummer--2

Automatisierte Datenabfrage 

Wir fragen für Sie alle Recycling- und Auftragsdaten bei den eingesetzten Dienstleistern ab und richten easyVO für Sie ein.

Nummer-3

Abfalldokumentation und Recyclingquoten

Wir erstellen rückwirkend für die letzten drei Jahre Ihre Dokumentation nach Gewerbeabfallverordnung und ermitteln Ihre Recyclingquoten.

Nummer-4

Übergabe des
Waste-Managements

Wir übergeben Ihnen Ihren vollständig eingerichteten easyVO Account. Mit unserem Fullservice Ansatz begleiten wir Sie persönlich weiter.

Nummer-5

Automatisierte Datensammlung

Durch die Digitalisierung Ihrer Stoffströme werden kontinuierlich alle relevanten Daten gesammelt und Ihr Reporting bereitgestellt.

Nummer-6

Optimierung
nach Zero Waste

Anhand der gesammelten Daten und vor Ort Analysen optimieren wir Ihre Stoffströme hin zu höheren Recyclingquoten und geringeren Kosten.

Hier gelangen Sie zu unserer Datenschutzerklärung und unseren Nutzungsbedingungen.

Kontakt
Tel.: +49 (0) 40 21 90 10 - 80

E-Mail: info@easyvo.de
easycircular Umweltmanagement GmbH

Wandsbeker Zollstraße 15
22041 Hamburg
Deutschland