Pflichten und Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung 2025
Gewerbeabfallverordnung

Die Gewerbeabfallverordnung gilt für Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmter Bau- und Abbruchabfällen. Sie legt fest, welche Materialien in welchem Umfang gesammelt bzw. befördert werden dürfen und dokumentiert werden müssen. Untenstehend werden die wichtigsten Vorgaben und Pflichten aus der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) aufgeführt.


Novelle ab 2026
Die Novellierung der Gewerbeabfallverordnung ist für 2026 geplant. Ende März 2025 soll das Votum um die Novellierung der aktuellen GewAbfV im Bundesrat stattfinden. Seit Inkrafttreten der GewAbfV 2017 gibt es Defizite bei ihrer Umsetzung. Rund 40 % der gewerblichen Siedlungsabfälle werden weiterhin als Gemische gesammelt und unzureichend vorbehandelt, obwohl sie mit einer Getrenntsammlung und Sortierung einem hochwertigen Recycling zugeführt werden könnten.
Die Novelle stärkt die Zero Waste Bemühungen, indem sie hochwertiges Recycling fördert und Abfallvermeidung unterstützt. Strengere Kontrollen und klare Pflichten sollen die Verbrennung recyclingfähiger Materialien reduzieren und effizientere Kreisläufe sollen Ressourcen schonen und die Kreislaufwirtschaft vorantreiben.
Verschärfung der Transparenz: Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Abfallbehälter, Erweiterung der Dokumentationspflichten in Bezug auf Entsorgungsverträge und Nachweisführung
Verstärkte Kontrollen: Festgelegte Quote für behördliche Kontrollen von Gewerbebetrieben, auch Quote für Vor-Ort Besuche festgelegt
In unserem regelmäßig stattfindenden Experteninterview GewAbfV erhalten Sie alle Informationen zu den Änderungen ab 2026 und können Ihre Fragen und Herausforderungen direkt mit Dr. Cindy Wienke besprechen.
Die Teilnahme ist kostenlos und die Veranstaltung findet online statt.
Grundlagen der Gewerbeabfallverordnung
Die Gewerbeabfallverordnung schreibt die getrennte Sammlung der verschiedenen Abfallfraktionen im Unternehmen vor. Grundsätzlich wird eine Unterscheidung zwischen gewerblichen Siedlungsabfällen und Bau- und Abbruchabfällen vorgenommen. Fraktionen wie Verpackungen, Elektrogeräte und Altöl müssen ebenfalls getrennt erfasst werden, fallen aber untere andere Rechtsvorschriften, sofern eine Zuführung zu einem Rücknahmesystem stattfindet.
Neben der getrennten Sammlung und Entsorgung, ergibt sich der größte zu betreibende Aufwand für die Erzeuger von Gewerbeabfällen aus den Dokumentationspflichten der Gewerbeabfallverordnung.
Gewerbliche Siedlungsabfälle
- Papier, Pappe, Kartonage
- Holz
- Glas
- Bioabfälle
- Kunststoffe
- Metalle
- Textilien
Bau- und Abbruchabfälle
- Glas
- Kunststoffe
- Metalle
- Holz
- Dämmmaterial
- Bitumengemische
- Baustoffe auf Gipsbasis
- Beton
- Ziegel
- Fliesen / Keramik
Eine genaue Differenzierung der Abfallfraktionen muss nach Abfallschlüsselkatalog (AVV-Nummern) erfolgen.


Dokumentationspflichten nach GewAbfV
Die getrennte Sammlung der verschiedenen Abfallfraktionen muss für jede Anfallstelle des Betriebes dokumentiert werden. Diese Dokumentation ist über Lagepläne, Lichtbilder, Praxisbelege, sowie über Liefer- oder Wiegescheine und ähnliche Dokumente, welche eine getrennte Abfallerfassung belegen, vorzunehmen.
Weiterhin muss die Überführung bzw. Zuführung des Abfalls zum Recycling dokumentiert werden. Diese Dokumentation muss durch eine Erklärung desjenigen, der die Abfälle übernimmt, erfolgen. Die Erklärung hat Name, Anschrift und Abfallmasse sowie den beabsichtigten Verbleib des Abfalls zu enthalten (Verbleibsnachweis).
Für den Fall, dass von der Pflicht die Abfälle getrennt zu sammeln abgewichen wird, muss ebenfalls eine Dokumentation erfolgen, welche diese Abweichung begründet.
Die gesamte Dokumentation ist auf Verlangen der zuständigen Behörde auch rückwirkend für maximal drei Jahre vorzulegen. Die Vorlage der Dokumentation hat auf Verlangen elektronisch / digital zu erfolgen.
Ausnahmeregelungen Trennpflicht nach GewAbfV
Unter bestimmten Umständen darf von der getrennten Sammlung der Abfälle abgewichen werden. Voraussetzung dabei ist, dass diese Umstände durch die Dokumentation nachgewiesen sind.
Die Pflicht, die oben genannten Abfälle getrennt zu sammeln, entfällt, sofern dies technisch nicht möglich ist. Technisch nicht möglich ist die getrennte Sammlung unter anderem dann, wenn für die Aufstellung der für eine getrennte Sammlung notwendigen Abfallbehälter nicht genug Platz zur Verfügung steht. Ebenfalls zählt eine getrennte Sammlung dann als technisch nicht möglich, wenn die Abfallfraktionen untrennbar als Verbundstoffe anfallen oder Abfallbehälter an öffentlich zugänglichen Anfallstellen von einer Vielzahl von Erzeugern befüllt wird und der Besitzer somit keine Trennung der Materialien gewährleisten kann. Nicht darunter fallen zum Beispiel gemeinsam genutzte Abfallbehälter verschiedener Unternehmen in einem Gewerbepark.
Weiterhin ist die Pflicht der getrennten Abfallsammlung aufgehoben, wenn eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit besteht. Diese liegt dann vor, wenn die Kosten für die getrennte Sammlung außer Verhältnis zu den Kosten für eine gemischte Sammlung und anschließender Vorbehandlung stehen. Dies tritt insbesondere bei sehr geringen Mengen einer Abfallfraktion auf. Als Orientierungswert für eine sehr geringe Menge sind deutlich weniger als 50 kg/Woche als Summe der Abfallfraktionen anzusetzen.
Eine Dokumentationspflicht entfällt für Abfälle auf Baustellen, wenn eine Gesamtmenge von 10 m³ nicht überschritten wird.


Hinweise & Tipps zur Gewerbeabfallverordnung
- Das Übertragen der Dokumentationspflichten auf einen Dritten ist zulässig. Mehr Informationen finden Sie hier.
- Das vorläufige Lagern von Bau- und Abbruchabfällen an der Baustelle oder auf der Betriebsstätte ist zulässig.
- Es sind Anstrengungen zu unternehmen, um die Fehlbefüllung von Abfallbehältern zu verhindern: z. B. durch Hinweisschilder und Mitarbeiterschulungen.
- Bei Kleinstbetrieben mit Sitz in einem Wohnhaus können die Abfallbehälter aus dem Privatbereich mitbenutzt werden, sofern der Abfall ähnlich dem aus Haushaltungen ist.
Abfallmanagement und Dokumentationslösung
easycircular ist ein übergreifendes und neutrales Portal in der Entsorgungsbranche. Es dient als Management-Tool im Umgang von Abfällen. Die Besonderheit: das easycircular Portal fungiert als neutrale Plattform für Abfallerzeuger, um möglichst einfach, schnell und günstig Abfallbehälter bestellen und Entsorgungen tätigen zu können, egal um welchen Abfall und welchen Entsorger es sich dabei handelt. So ist es möglich über das Portal weiterhin bekannte als auch neue Entsorger zu beauftragen. Dabei haben Sie alle Informationen und Dokumentationen gebündelt an einem Ort – und das rechtssicher.

Leistungspakete
Waste S – Waste Performance Tracking
- automatisierte Datenaufbereitung
- generierbare Stoffstrombilanz im Portal (Excel-Export)
+ optional: Onboarding / rückwirkende Datenabfrage
+ optional: Expertencheck / Spezifizierung der Bilanz
Kosten Waste S (pro Standort und Jahr): 1.140,00 €* zzgl. MwSt.
Waste M – Digitales Waste Management
- Waste S
- Entsorgerneutrales Waste Management
- Bestell- und Auftragswesen, Entsorgerkoordination, Standortmanagement, Vertragsmanagement
+ optional: Full Service & Support
Kosten Waste M (pro Standort und Jahr): 1.740,00 €* zzgl. MwSt.
Waste L – Zero Waste Begleitung
- Waste S-M
- Optimierung der Stoffströme
- IST-Analyse, Konzeptionierung
- Prüfung der Entsorgungskonditionen
+ optional: Vor-Ort Potentialanalyse (Tagessatz)
Kosten Waste L (pro Standort und Jahr): 2.680,00 €* zzgl. MwSt.
*Beispielpreise für eine Liegenschaft pro Jahr und max. 5 Entsorgern (Einheitspreis ab 10 begleiteten Liegenschaften)
Waste S – Waste Performance Tracking „Nachhaltige Baustelle“
- automatisierte Datenaufbereitung
- generierbare Stoffstrombilanz im Portal (Excel-Export)
- Expertencheck / Spezifizierung der Bilanz
+ optional: Onboarding / rückwirkende Datenabfrage
Kosten Waste S (pro Standort und Monat): 199,00 €* zzgl. MwSt.
Waste M – Digitales Waste-Management
- Waste S
- Entsorgerneutrales Waste Management
- Bestell- und Auftragswesen, Entsorgerkoordination, Standortmanagement, Vertragsmanagement
+ optional: Full Service & Support
Kosten Waste M (pro Standort und Monat): 224,00 €* zzgl. MwSt.
Waste L – Zero Waste Begleitung
- Waste S-M
- Optimierung der Stoffströme
- IST-Analyse, Konzeptionierung
- Prüfung der Entsorgungskonditionen
+ optional: Vor-Ort Potentialanalyse (Tagessatz)
Kosten Waste L (pro Standort und Monat): 268,00 €* zzgl. MwSt.
*Beispielpreise gelten für ein Bauvorhaben pro Monat bei max. 5 Entsorgern (Einheitspreis ab 10 begleiteten Bauvorhaben)
Für Unternehmen, die Branchen wie z. B. Industrie, Handel, Handwerk, Gastronomie und Hotelgewerbe, Bauindustrie angehören, erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot für Ihre Unternehmensstruktur.

Demo-Termin vereinbaren
Anmeldung zum Online-Experteninterview
Thema: GewAbfV Novelle - Alles zur neuen Gewerbeabfallverordnung
Nächste Termine:
Freitag, 25. April 2025, 12.00 – 13.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass die Schulung online stattfindet. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungsmail über Ihre Anmeldung.
© 2022-2025 easycircular Umweltmanagement GmbH